Trainings- und Spielbetrieb beim Mühlauer FV

Beitrag verfasst am 06.05.2020

Sehr geehrte Mühlauer Fußballfreunde, der Vorstand des Sächsischen Fußballverbandes fasste am 5, Mai 2020 die erforderlichen Beschlüsse für folgende Festlegungen, die auch von den Kreis- und Stadtverbänden in dieser Form übernommen werden.

Meisterschaftswettbewerbe

1. Der Meisterschaftsspielbetrieb 2019/20 wird nicht fortgesetzt. Dies gilt auch, wenn die zuständigen Behörden die Nutzung der Sportanlagen und die Durchführung von Fußballspielen vor dem 30.06.2020 wieder zulassen.

2. Als Abschlussstand des Spieljahres 2019/20 in den Spielklassen und Staffeln wird der Tabellenstand vom 13.03.2020 unter Anwendung einer Quotientenregelung festgestellt. Diese wird noch vom Vorstand des KVF Mittelsachsen e.V. beschlossen.

3. Es werden keine Meister ermittelt und festgestellt. Meisterehrungen werden dementsprechend nicht durchgeführt.

4. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/20 werden außer Kraft gesetzt und nicht angewandt. Stattdessen gelten folgende Regelungen:

5. In den Spielklassen werden keine Absteiger ermittelt und festgestellt. Alle Mannschaften erhalten für das Spieljahr 2020/21 wieder ein Startrecht in ihrer derzeitigen Spielklasse; davon ausgenommen sind Mannschaften, die bereits vor dem 13.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Spielklasse zurückgezogen worden sind.

6. Aufsteiger aus den Landesklassen in die Landesligen: allen nach § 45 (1) ermittelten Staffelsiegern der Landesklassestaffeln wird ein Aufstiegsrecht in die Landesliga eingeräumt.

7. Aufsteiger aus den höchsten Spielklassen der Kreis- und Stadtverbände in die Landesklassen: jeder Kreis- bzw. Stadtverband Fußball kann pro Altersklasse eine Mannschaft für den Aufstieg in die Landesklasse 2020/21 entsprechend der Regelung gemäß Ziffer 2 der Beschlussvorlage benennen. Meldetermin durch den KVF an den SFV ist der 15.07.2020.

8. Die Änderung zu Paragraph 43 Abs. 3 der Spielordnung wird in Saison 2020/21 aufgehoben und die Landesklassen der Herren werden grundsätzlich in vier Staffeln im Verbandsgebiet gebildet.

9. Falls die zuständigen Behörden die Nutzung der Sportanlagen und die Durchführung von Fußballspielen vor dem 30.06.2020 wieder zulassen, können die zum betreffenden Zeitpunkt in den Spielstaffeln noch terminierten Meisterschaftsspiele als Freundschaftsspiele angesetzt werden. Mannschaften, die das betreffende Spiel einvernehmlich austragen möchten, haben dies dem zuständigen Staffelleiter bis 5 Tage vor dem Spieltermin anzuzeigen.

10. Der Meldetermin 30.04.2020 für die Abgabe von Erklärungen zum Aufstiegsverzicht entfällt bezüglich des Spieljahres 2020/21. Jene Vereine von Mannschaften, die eine Möglichkeit zum Aufstieg in eine höhere Spielklasse wahrnehmen möchten oder auf die Spielklasse verzichten (Mannschaftsrückzug), sind verpflichtet, bis zum 15.06.2020 eine entsprechende, unwiderrufliche Erklärung an die Geschäftsstelle des zuständigen Verbandes abzugeben.

11. Das Zeitfenster zur Meldung der Mannschaften für das Spieljahr 2020/21 im DFBnet wird auf den Zeitraum 15.06. bis 15.07.2020 festgelegt.

Pokalwettbewerbe

1. Die Pokalwettbewerbe des Spieljahres 2019/20 sollen soweit möglich zu Ende geführt werden, gegebenenfalls auch nach dem 30.06.2020. Die noch auszutragenden Spiele sind in einem Zeitraum ab 14 Tage nach der behördlichen Wiederfreigabe des Sportbetriebs bis zum Meldetermin an den übergeordneten Verband durchzuführen.

2. Der Meldetermin für die Kreispokalsieger an den SFV wird auf den 31.08.2020 festgesetzt.

3. Die spielleitenden Ausschüsse werden ermächtigt, den Modus für die auszutragenden Spiele im Bedarfsfall so anzupassen, dass ein termingerechter Abschluss der Spiele gemäß Nr. 1 gegeben ist. Dies kann z. B. beinhalten, dass Halbfinal- und Endspiele in einem „Final-Four-Turnier“ an einem Tag und einem Ort und mit Spielzeiten, die von § 59 (1) und (2) der SFV-Spielordnung abweichen, ausgespielt werden.

4. Bei der Durchführung der Spiele sind Vorgaben der zuständigen Behörden hinsichtlich Beschränkungen der Personenzahl, Hygienevorschriften usw. zu beachten und einzuhalten.

5. Finden Pokalspiele des Spieljahres 2019/20 der Juniorinnen oder Junioren nach dem 30.06.2020 statt, so bleiben die Spielerinnen bzw. Spieler in ihrer Altersklasse spielberechtigt.

6. Die Endrunde im Landespokal der D-Junioren 2019/20 wird nicht ausgespielt.

Weitere Festlegungen

1. Für Ende und Beginn des Spieljahres werden keine abweichenden Regelungen getroffen: das Spieljahr 2019/20 endet am 30. Juni 2020, das Spieljahr 2020/21 beginnt am 1. Juli 2020.

2. Auf die Erfüllung des Nachwuchssolls wird in den Spieljahren 2019/20 und 2020/21 verzichtet. § 46 (2) der SFV-Spielordnung und § 39 der Rechts- und Verfahrensordnung des SFV finden insoweit keine Anwendung.

3. Auf die Erfüllung des Schiedsrichtersolls wird im Spieljahr 2020/21 verzichtet. § 48 der SFVSpielordnung sowie § 38 (3) und (4) der Rechts- und Verfahrensordnung des SFV finden insoweit keine Anwendung. Das Spieljahr 2020/21 wird weder als Erfüllungsjahr noch als Nichterfüllungsjahr bei Erbringung des Schiedsrichtersolls gezählt.


4. Die Bestimmungen für den Erwerb einer Spielerlaubnis nach Vereinswechsel für Wettbewerbe des SFV und der Kreisverbände (Stichtage für Ab- und Anmeldung, Wechselperioden, Wartefristen, Ausbildungs- und Förderungsentschädigung) bleiben unverändert. Dies betrifft u.a. die §§ 16, 22, 23, 29, 30 und 69 der DFB- bzw. SFV-Spielordnung.

5. Für den Wegfall der Wartefrist nach Vereinswechsel gemäß § 17 Nr. 2.7 der DFB-Spielordnung, wenn ein Amateur nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt hat, wird der Zeitraum, in dem aufgrund der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wurde, nicht berücksichtigt.

6. Es wird empfohlen, die Staffeltagungen für das Spieljahr 2020/21 nicht als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Die spielleitenden Ausschüsse werden beauftragt, die erforderlichen Informationen auf digitalem Weg für die Vereine bereitzustellen.

Trainingsbetrieb

Aufgrund der Allgemeinverfügung der Sächsischen Landesregierung vom 30.4.2020 ist die Nutzung des Mühlauer Sportplatzes ab dem 11. Mai 2020 unter exakter Einhaltung der aufgeführten Regeln wieder möglich:

1. Duschen, Toiletten und Kabinen im Mühlauer Sportlerheim bleiben geschlossen. Das Umziehen erfolgt zu Hause oder im PKW

2. Pro Großfeldhälfte dürfen sich 14 Personen (1 ÜL + 13 Spieler oder 2 ÜL + 12 Spieler usw.) aufhalten

3. Der Abstand zwischen den Spielern muss mindestens 1,5 m betragen, somit sind Laufübungen mit Ball, Passübungen, Torschusstraining möglich, Zweikämpfe, Trainingsspiele sind nicht gestattet

4. Die benutzten Bälle sind vor und nach dem Training zu desinfizieren. Die Benutzung von Trainingsleibchen ist nicht gestattet.

5. Eltern dürfen sich nicht am Spielfeldrand aufhalten, warten ist im Auto oder auf dem Parkplatz unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich

6. Sportfreunde mit Krankheitssymptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen dürfen am Training nicht teilnehmen.

Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen die Mitglieder des Vorstandes des MFV gern zur Verfügung.

Frank Rüger 1. Stellv. Vors. MFV

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